Ausbildung von A bis Z – Teil II

Tipps, Tricks, Begriffe und alles, was du in Sachen Ausbildung wissen musst

Sobald du eine Ausbildung beginnst, treten Gesetze, Regelungen und Richtlinien in Kraft, von denen du noch nie etwas gehört hast. Nicht alle sind für deinen Azubi-Alltag besonders interessant, aber wenn es zu Problemen kommt, ist es gut, wenn du einige Begriffe zumindest einmal gehört hast und weißt, wo du Infos und Hilfe erhalten kannst. Viele Gesetze betreffen auch die finanzielle Situation von Azubis während der Ausbildung. Wenn du hier ein bisschen Zeit investierst kannst du deinen Geldbeutel vielleicht noch mit einem zusätzlichen Plus füttern.

 

Ausbildungsbegleitende Hilfen (ABH)

 

Alles ist neu, im Ausbildungsbetrieb verbringst du viel mehr Zeit als früher in der Schule, du bist acht Stunden damit beschäftigt, aufmerksam und konzentriert zu bleiben oder schwere Dinge zu heben, du willst keine Fehler machen. Das ist anstrengend und kann dazu führen, dass du in der Berufsschule mit der Theorie und dem Lernen nicht mehr nachkommst. Das kann sehr schnell passieren und gefährdet deinen Abschluss. Ein aufmerksamer Berufsschullehrer  würde dich darauf hinweisen, aber zähle darauf nicht. Du merkst selbst am besten, wenn es eng wird. Es gibt Hilfe. Sei offen und zögere nicht, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Rede mit deinem Ausbilder und wende dich an die Arbeitsagentur, um Ausbildungsbegleitende Hilfen in Anspruch zu nehmen. Du erhältst dann zusätzlichen Unterricht in kleinen Gruppen und die Arbeitsagentur übernimmt die Kosten.

 

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

 

Kannst du während deiner Ausbildung deinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, dann ist es möglich, eine Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen. Die Agentur für Arbeit ist dafür zuständig und entscheidet, ob du „förderfähig“ bist. Informationen hierzu kannst du jederzeit auch bei der IHK erhalten. Zögere nicht, diese Stellen direkt anzugehen.

 

Coronavirus

 

Das Coronavirus hat alle Bereiche unseres Lebens durcheinander gebracht. Sowohl im privaten Bereich als auch im schulischen, beruflichen und im Bereich der Ausbildung. Um die weitere Verbreitung des Virus zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen, gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Neureglungen für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende. Diese sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgehalten. Was in einzelnen Betrieben und in der jeweiligen Berufsschule gilt, solltest du in jedem Fall dort direkt erfragen.

 

Drogen und Drogenscreening

 

Alkohol, Drogen oder Medikamente haben in der Ausbildungsstätte natürlich nichts verloren. Sie gefährden dich und deine Kolleginnen und Kollegen. Weil Suchterkrankungen leider auch unter Jugendlichen immer häufiger vorkommen, können Ausbildungsbetriebe vor und während der Ausbildung sogenannte Drogenscreenings durchführen. Allerdings nur bei konkretem Verdacht und mit Einverständnis der Auszubildenden bzw. Bewerberinnen und Bewerber.

 

Gefährliche Arbeiten

 

Die Ausbildungsbetriebe haben allen Beschäftigten gegenüber eine allgemeine Fürsorgepflicht. Jugendliche sind dabei besonders geschützt. Unter 18-Jährige dürfen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz keine gefährlichen Arbeiten ausführen – jedenfalls nicht unbeaufsichtigt. Als gefährlich gelten alle Tätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko und potenzieller Gefahr für die Gesundheit. Das ist zum Beispiel in großer Hitze, Kälte und Nässe der Fall. Oder bei Belastung durch Strahlen, Lärm und Chemikalien.

 

Jahressonderzahlung

 

Früher gab es Urlaubs- und Weihnachtsgeld, heute gibt es eine Jahressonderzahlung, die dir mit deinem Ausbildungsentgelt im November zugeht. Dabei gilt: Du musst am 1. Dezember des Auszahlungsjahres im Betrieb beschäftigt sein und bekommst die Zahlung in dem Anteil, den du dort gearbeitet hast.

 

Lernmittel

 

Im Berufsbildungsgesetz (BbiG) wird zwischen Ausbildungsmitteln und Lernmitteln unterschieden. Erstere sind zum Beispiel Arbeitsschutzkleidung, Werkzeuge, Geräte und Software. Sie werden vom Ausbildungsbetrieb bezahlt. Zu den Lernmitteln gehören Fachbücher, Taschenrechner, Hefte und ähnliches. Häufig werden die teuren Schul- und Fachbücher kostenlos zur Ausleihe zur Verfügung gestellt. Verbrauchsmaterialien wie Hefte, Stifte und Blöcke musst du dagegen meist selbst bezahlen.

 

Pausen

 

Du hast ein gesetzliches Recht auf Pausen. Wenn du über 18 Jahre alt bist und sechs bis neun Stunden arbeitest, hast du Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause, die aufgeteilt werden kann. Dabei muss eine Pause aber mindestens 15 Minuten betragen und spätestens nach sechs Stunden eingelegt werden. Bist du unter 18 Jahre, dann hast du Anspruch auf mindestens eine Stunde Pause pro Ausbildungstag. Zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen außerdem zwölf freie Stunden liegen.

 

Qualifikation

 

Prinzipiell kannst du dich mit jeder schulischen Qualifikation auch auf jede freie Ausbildungsstelle bewerben. Bestimmte Anforderungen jedoch haben sich allerdings „eingebürgert“. Ein Bankhaus hat andere Erwartungen an seine Azubis als der Malermeister. Und trotzdem: Einfach bewerben und schauen was passiert. Niemand mit Hauptschulabschluss ist automatisch dümmer als der mit einem Abitur in der Tasche. Wenn deine Bewerbung gut ankommt und du bei einem Vorstellungsgespräch einen guten Eindruck hinterlässt ist alles möglich.

 

Sonntagsarbeit

 

Immer öfter versuchen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Arbeitszeit ins Wochenende hinein zu verlängern. Damit wollen sie häufig den Personalmangel an diesen Tagen ausgleichen. Wenn du sonntags arbeiten musst, solltest du unbedingt nachfragen (Personalrat), ob das tatsächlich nötig ist. Einfacher ist es, wenn du noch unter 18 bist. Dann darfst du – bis auf wenige Ausnahmen wie etwa bei einer Ausbildung im Krankenhaus, in Alten-, Pflege- oder Kinderheimen sowie in der Landwirtschaft oder im Gaststättengewerbe – nicht an Sonntagen beschäftigt werden.

 

„X für ein U vormachen“

 

Lügen haben meist kurze Beine. Deshalb ist es sowohl in deinem Bewerbungsschreiben als auch im Lebenslauf und bei einem Vorstellungsgespräch wenig sinnvoll, dem potenziellen Ausbilder eine „X für ein U“ vorzumachen. Falsche Angaben, maßlose Übertreibungen bei der Angabe deiner Fähigkeiten oder Erfahrungen schlagen dir ziemlich bald um die Ohren. Lass es einfach. Steh zu dem, was du kannst, und auch zu dem, was du noch nicht kannst. Damit kommst du in jedem Fall besser an.

 

YouTube

 

Wenn du noch nicht genau weißt, wo deine berufliche Reise hingehen soll, dann nutze doch einfach die Quellen, mit denen du als moderner Mensch aufgewachsen bist und wo du dich gut auskennst. Zum Beispiel YouTube. Da gibt es inzwischen nicht nur deine Lieblingsmusikvideos oder die Beautytipps, sondern auch interessante Informationen zur Berufsausbildung. Einfach mal reinschauen!

 

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