Ausbildung von A bis Z – Teil I

Die wichtigsten Begriffe für Berufseinsteiger von A-Z im Überblick

Vor und während deiner Ausbildung werden dir Begriffe und Gesetze begegnen, die dir eher fremd sind und die so gar nichts mit deinem bisherigen Leben zu tun hatten. Dabei geht es meistens um deine Rechte und Pflichten als Azubi, aber auch um Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung und der psychologischen Beratung bei Problemen mit dem Ausbilder oder auch den Mitazubis. Die wichtigsten Stichworte haben wir auf den nächsten Seiten alphabetisch A-Z zusammengefasst.

 

Abmahnung

 

Eine Abmahnung ist wie ein Warnschuss deines Ausbilders. Irgendetwas hat ihm an deinem Verhalten nicht gefallen und das teilt er dir schriftlich mit. Mit der Abmahnung gibt er dir die Gelegenheit, dich wieder korrekt, also „vertragstreu“ zu verhalten. Wenn du das von ihm missbilligte Verhalten wiederholst, könnte es eng werden. Es droht dann eventuell sogar die Kündigung.

 

Berufsschulpflicht

 

Als Azubi hast du eine Berufsschulpflicht. Während der Ausbildungsbetrieb für deine praktische Ausbildung verantwortlich ist, lernst du in der Berufsschule das nötige theoretische Fachwissen. Zusammen ergeben Schule und Betrieb das in Deutschland verbindliche duale System (siehe auch Duales System) der Berufsausbildung. Der Betrieb muss dich für den Besuch der Berufsschule freistellen, die Schule hat Vorrang. Der Unterricht findet entweder an ein an oder zwei Tagen pro Woche oder als einwöchiger Blockunterricht statt.

 

Chemikalien

 

Betriebe und Dienststellen haben allen Beschäftigten gegenüber eine allgemeine Fürsorgepflicht. Jugendliche unter 18 Jahren sind besonders geschützt und dürfen keine gefährlichen Arbeiten ausführen. Gefährlich heißt: alle Tätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko und potenzieller Gefahr für die Gesundheit. Darunter zählt auch der Umgang mit Chemikalien. Wenn dieser jedoch unumgänglich für deine Ausbildung ist, dann musst du diese Arbeiten verrichten. Dabei aber gilt, dass du diese Arbeiten nur unter Aufsicht von jemandem, der oder die nachweislich Erfahrung im Umgang mit Chemikalien hat, ausführen darfst.

 

Duales Studium

 

Wenn dir ein reines Studium zu theoretisch ist, eine reine Berufsausbildung aber zu einseitig, dann kannst du in vielen Betrieben auch beides kombinieren. Dann bist du zwar an einer Hochschule eingeschrieben und erwirbst dort die theoretischen Kenntnisse deines Faches, gleichzeitig aber arbeitest du praktisch vor Ort in einem Betrieb, einer sozialen Organisation oder in einer staatlichen Einrichtung. Viele Unternehmen fördern inzwischen diese Art der Ausbildung, weil sie eben praxisorientiert ist und so dem Unternehmen zugutekommt. Dazu kommt, dass die Betriebe potenzielle Arbeitskräfte schon sehr früh an sich binden. Und was dir zugutekommt: Diese Firmen lassen sich das finanziell meist einiges kosten.

 

Duales System

 

Das deutsche Modell des dualen Ausbildungssystems gilt als großes Vorbild in der Welt. Man versteht darunter die parallele Ausbildung im Betrieb oder in einer Dienststelle und in der Berufsschule (siehe auch Berufsschulpflicht). Praktisches Wissen soll dadurch mit theoretischem Wissen kombiniert werden, wobei letzteres in der heutigen Zeit der hohen Technologisierung immer wichtiger wird.

 

Entlassung

 

Es müssen gewichtige Gründe angeführt werden, damit eine Entlassung wirksam ist – zum Beispiel, dass du etwas gestohlen oder mehrmals unentschuldigt gefehlt hast. Kurz, dass du deine Pflichten missachtet hast. Wenn eine Entlassung ansteht oder du bereits entlassen wurdest (nur schriftlich möglich), wende dich sofort an deine JAV (siehe Stichpunkt JAV) oder deinen Personalrat. Warte damit nicht zu lange, damit du keine Frist verpasst!

 

Fahrtkosten

 

Dein Ausbilder muss dir die Kosten für alle Fahrten erstatten, die während der Ausbildung notwendig sind – zur Teilnahme an externem Unterricht, an Vorträgen, an Arbeitsgemeinschaften oder an Übungen für deine Ausbildung. Das ist im Bundesreisekostengesetz und in den analog geltenden Vorschriften der Länder geregelt.

 

Gewerkschaften

 

Die Gewerkschaften sind Organisationen, in denen sich Arbeitnehmer/Innen zusammengeschlossen haben, um ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen gegenüber ihren Arbeitgebern zu vertreten. Wesentliche Ziele sind die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Sicherung von angemessenen Einkommen. Hierzu schließen die Gewerkschaften Tarifverträge ab, die oftmals durch langwierige Verhandlungen mit Arbeitgeberverbänden und durch Streiks erkämpft werden müssen.

 

Handy

 

Während der Arbeitszeit sollten private Telefonate tabu sein. Arbeitgeber können dir die Nutzung deines Mobiltelefons im Betrieb aber erlauben oder stillschweigend dulden. Sollte dein Chef allerdings seine Meinung ändern und dir die Handynutzung bei der Arbeit verbieten, musst du das von jetzt auf gleich befolgen. Andernfalls riskierst du eine Abmahnung, bei Wiederholung sogar eine Kündigung. Ausgenommen von dem Handy-Verbot sind Notfallsituationen und betriebsbedingte Anlässe. Auch in der Pause ist das Telefonieren mit deinem Handy nicht verboten.

 

Injektionen

 

Auszubildende dürfen Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen nur zum Zwecke der Ausbildung unter unmittelbarer ärztlicher Aufsicht oder von qualifizierten Berufsangehörigen vornehmen. Sie tragen selbst die Durchführungsverantwortung. Wenn etwas schief geht, können sie haftungsrechtlich herangezogen werden. Deshalb gibt es ein verbrieftes Verweigerungsrecht, wenn man sich hierzu nicht hinreichend qualifiziert fühlt.

 

JAV – Die Jugend- und Auszubildendenvertretung

 

Die JAV ist dein erster Ansprechpartner bei Problemen. Das Betriebsverfassungs- und das Personalvertretungsgesetz legen fest, dass Jugendliche und Azubis in Betrieben mit mindestens fünf Jugendlichen eine eigene Interessenvertretung wählen können. Die JAV überwacht, ob Gesetze, Verträge und Vereinbarungen, die für Jugendliche unter 25 Jahren gemacht wurden, eingehalten werden. Dazu zählen das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Berufsbildungsgesetz, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.

 

Krankmeldung

 

Wenn du krank wirst, musst du dies sofort und noch vor Arbeitsbeginn deinem Ausbildungsbetrieb melden. Ein kurzer Anruf reicht zunächst aus. Für die Berufsschule genügt eine schriftliche Entschuldigung mit deiner Unterschrift (bei Volljährigkeit) oder der deiner Erziehungsberechtigten. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, musst du dem Betrieb spätestens am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Achtung: Dein Chef darf die ärztliche Bescheinigung auch schon ab dem ersten Krankheitstag von dir verlangen.

 

Laufbahnrecht

 

Laufbahnen ordnen und bestimmen die Berufswege von Beamtinnen und Beamten. Den Zugang zu einer bestimmten Laufbahn bekommst du, sobald du die Laufbahnbefähigung hast, also den vorgeschriebenen Ausbildungsabschluss nachweisen kannst. Eine Laufbahn umfasst alle Ämter der gleichen Fachrichtung in einer Laufbahngruppe.

 

Mutterschutzgesetz

 

Durch dieses Gesetz sollen werdende und bereits „gewordene“ Mütter vor arbeitsbedingten Gesundheitsschädigungen geschützt werden. Weil das Gesetz außerdem die soziale Sicherheit stärken möchte, genießen Schwangere und Mütter (bis vier Monate nach der Entbindung) Kündigungsschutz – auch wenn sie in der Ausbildung oder in der Probezeit sind. Bei Schwangerschaft während der Ausbildung sind bis zu insgesamt 14 Wochen Fehlzeit zulässig.

 

Nachtarbeit

 

Für volljährige Auszubildende ist Nachtarbeit grundsätzlich erlaubt. Wenn du noch nicht volljährig bist, darfst du für Arbeiten zwischen 20 und 6 Uhr nicht eingesetzt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, meistens in Ausbildungsstätten mit Schichtarbeit. Auszubildende unter 18 Jahren müssen mindestens zwölf Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten haben.

 

Omnipräsenz

 

Zu jeder Zeit anwesend oder verfügbar zu sein, ist in. Aber es stresst auch, vor allem im Arbeitsleben. Für dich als Auszubildender kommen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft nur als Ausnahme in Frage. Sie dürfen nur angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt. Nach der Rechtsprechung ist Bereitschaftszeit gleich Arbeitszeit und muss besonders vergütet werden.

 

Probezeit

 

Am Anfang jeder Ausbildung steht eine Probezeit. Diese dauert höchstens vier Monate, in einigen Ausbildungsberufen (z.B. Krankenpflege) bis zu sechs Monate. Ein Praktikum darf nicht auf die Probezeit angerechnet werden. Die Probezeit soll dir und dem Ausbildungsbetrieb Gelegenheit geben, die getroffene Entscheidung noch mal zu überdenken. Sowohl du als auch dein Ausbilder können in dieser Phase den Ausbildungsvertrag ohne Angaben von Gründen kündigen.

 

Rundfunkbeitrag

 

Seit 2013 muss jeder Haushalt einen einheitlichen Rundfunkbeitrag entrichten, egal wie viele Rundfunkgeräte sich im Haushalt befinden oder wie viele Personen dort leben. Du kannst dich unter bestimmten Voraussetzungen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, z.B. wenn du eine Ausbildungsförderung erhältst. Nähere Infos auch zur aktuellen Höhe des Rundfunkbeitrags bekommst du auf www.rundfunkbeitrag.de.

 

Social Media

 

Jede Äußerung, die du in sozialen Netzwerken triffst, kann schnell einen großen Personenkreis erreichen. Deshalb ist bei Meinungsäußerungen, Posten von Bildern oder Liken immer Vorsicht geboten. Geschäfts- und/oder rufschädigende Äußerungen gegen deinen Ausbilder können deine Ausbildung gefährden. Du solltest regelmäßig alle Einstellungen überprüfen, deine Freundeslisten und Profile checken und die Markierungen auf Fotos ausschalten. Auf Facebook hochgeladene Fotos werden oft als Beweis für angebliches „Krankmachen“ und als Beleg für fristlose Kündigungen genutzt.

 

Teilzeitausbildung

 

Du hast ein eigenes Kind zu betreuen oder einen Angehörigen zu pflegen? In diesen Fällen kann eine Teilzeit-Ausbildung für dich in Frage kommen. Dafür musst du gemeinsam mit deinem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Kammer eine Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit beantragen. Je nach Dauer der Arbeitszeitverkürzung kann sich deine Ausbildung dadurch entsprechend verlängern.

 

Urlaub

 

Bei einer Sechs-Tage-Woche stehen Azubis unter 16 Jahren 30 Werktage, Azubis unter 17 Jahren 25 Werktage Urlaub zu. Azubis ab 17 Jahren stehen bis zur Volljährigkeit 25 Werktage und erwachsenen Azubis 24 Werktage zu. Das alles sind Mindestansprüche und darunter geht nichts. Außerdem muss dein Ausbilder dir den Urlaub in den Schulferien gewähren, weil Azubis den Urlaub möglichst zusammenhängend nehmen sollen und an Berufsschultagen normalerweise kein Urlaub genommen werden darf.

 

Verschwiegenheitspflicht

 

Während der Ausbildung gilt: Du darfst keine Geschäfts- bzw. Dienstgeheimnisse weitergeben, weder mündlich noch schriftlich. Hier geht es vor allem um Informationen, aus deren Weitergabe in Betrieb oder Dienststelle ein Schaden entstehen kann. Wie du an die Informationen gekommen bist, ist ganz egal. Aber auch Betriebe und Dienststellen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über deine persönlichen Angelegenheiten, zum Beispiel deine Gesundheit, darf nichts ausgeplaudert werden.

 

Wohngeld

 

Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, kannst du auch Wohngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass du ein niedriges Einkommen hast – und dass du nicht schon Brufsausbildungsbeihilfe erhältst. Den Antrag auf Wohngeld musst du sofort stellen, denn das Geld gibt es nicht rückwirkend. Informationen und Anträge bekommst du bei den Wohngeldstellen der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen.

 

Zeugnis

 

Am Ende deiner Ausbildung bekommst du meistens drei Zeugnisse: das Prüfungszeugnis der Kammer (IHK, HWK), das Zeugnis der Berufsschule und ein Zeugnis deiner Ausbildungsstätte. Auch wenn du später deinen Betrieb oder die Dienststelle verlässt, bekommst du ein Zeugnis. Dieses sogenannte Arbeitszeugnis wird nicht immer automatisch ausgestellt, aber du hast Anspruch darauf und kannst es gegebenenfalls verlangen.

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