Der erste Arbeitsvertrag
Der Ausbildungsvertrag bildet den Start ins Berufsleben. Doch bevor man seine Unterschrift setzt, lohnt sich ein genauer Blick auf die Vertragsinhalte.
Die Ausbildung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg ins Berufsleben – da kommt es darauf an, dass alles so gut wie möglich läuft. Dazu gehört auch der Ausbildungsvertrag, für die allermeisten Menschen dann auch der erste Arbeitsvertrag überhaupt. Denn das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt einen schriftlichen Vertrag vor, den Arbeitgeber und Azubi gleichermaßen unterschreiben. Bei Minderjährigen müssen auch die Eltern oder Erziehungsberechtigten den Vertrag unterzeichnen. Ganz allgemein stellt sich dabei die Frage: Was steht in einem Ausbildungsvertrag drin, worauf sollte ich achten?
Welche Punkte der Ausbildungsvertrag umfasst
Im Ausbildungsvertrag werden die wesentlichen Punkte der Ausbildung festgelegt. Dazu gehören Art, Ziel und Inhalt der Ausbildung sowie die Dauer und der genaue Beginn. Die Probezeit, die mindestens einen und höchstens vier Monate dauert, ermöglicht es beiden Seiten, sich ohne langfristige Verpflichtungen kennenzulernen. Ebenso gehören Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit, zur Höhe der Ausbildungsvergütung und zum jährlichen Urlaubsanspruch in den Vertrag. Minderjährige Auszubildende profitieren dabei vom Jugendarbeitsschutzgesetz, das sie beispielsweise vor überlangen Arbeitszeiten schützt und besondere Regelungen beim Urlaubsanspruch vorsieht. Auch die Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule sowie Kündigungsregelungen sind obligatorische Bestandteile eines Ausbildungsvertrags.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Vergütung. Sie sollte mindestens der gesetzlich festgelegten Mindestausbildungsvergütung entsprechen und idealerweise an tarifliche Empfehlungen angelehnt sein. Überstundenregelungen müssen klar und fair formuliert sein, um Missverständnisse oder Ausbeutung zu vermeiden. Ebenso wichtig ist, dass der Ausbildungsvertrag die Verantwortung des Betriebs zur Vermittlung der Lerninhalte explizit nennt. Schließlich trägt der Betrieb die Hauptverantwortung dafür, dass der Auszubildende optimal auf die Abschlussprüfung vorbereitet wird.
Was nicht im Ausbildungsvertrag stehen darf
Laut der Plattform „Ausbildung.de“ gelten nach dem Berufsbildungsgesetz verschiedene Aspekte als sogenannte nichtige Vereinbarungen: Dazu gehören eine unangemessen lange Probezeit, unrechtmäßige Vertragsstrafen, die Kostenübernahme für die Berufsschule durch den Azubi, die Bindung an das Unternehmen nach Ausbildungsende, unangemessene Aufgaben, die nicht dem Ausbildungszweck dienen, unzulässige Arbeitszeiten und fehlende Angaben zu wesentlichen Ausbildungsbedingungen. Ebenso wichtig laut der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di: „Als Anhang zum Vertrag muss der gültige Ausbildungsplan beigefügt sein. Nachträgliche Ergänzungen und Änderungen müssen schriftlich festgehalten werden. Vereinbarungen, die gesetzlichen Vorschriften widersprechen, sind ungültig – auch wenn der Vertrag schon unterschrieben ist.“
Darüber hinaus sollten auch mögliche Klauseln zur Rückzahlung von Schulungs- oder Weiterbildungskosten kritisch geprüft werden. Diese dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam sein, etwa wenn die Weiterbildung einen erheblichen Vorteil für den Auszubildenden darstellt und die Rückzahlung befristet ist. Auch strategische Fragen spielen eine Rolle: Was passiert beispielsweise, wenn der Berufsschulunterricht verpasst wird? Welche Optionen gibt es, wenn die Abschlussprüfung nicht bestanden wird? Der Vertrag sollte Regelungen für solche Eventualitäten enthalten.
Wer sich unsicher ist, ob der Vertrag alle Anforderungen erfüllt, sollte nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Beratungsstellen wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) können die Vertragsinhalte auf rechtliche Korrektheit prüfen. Informationen über Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung finden sich auch in der Broschüre „Ausbildung und Beruf“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Enthalten ist darin auch ein Muster für einen Ausbildungsvertrag.